Zugang und Kosten

Erstkontakt

In einem persönlichen Erstgespräch klären wir gemeinsam Ihr Anliegen und wie ich Ihnen am Besten dabei helfen kann. Oft lassen sich dabei schon erste Ansätze finden und ein Rahmen abstecken.
Wenn Sie privat versichert sind, können Sie ohne Umweg über einen Arzt direkt ein solches Erstgespräch bei mir in Anspruch nehmen. Sind Sie gesetzlich versichert gilt dies leider nicht. Bitte lesen Sie unbedingt weitere Informationen dazu weiter unten zum Thema "Kosten". Bis zur Genehmigung durch Ihre Krankenkasse sind Sie Selbstzahler und kommen für mein Honorar auf.
Eine Sitzung dauert jeweils 50 Minuten und beginnt - außer wir vereinbaren etwas anderes - zur vollen Stunde. Da ich eine reine Terminpraxis führe, entsteht für Sie - außer im Notfall - keine Wartezeit. Umgekehrt bitte ich Sie, gerade auch für den Erstkontakt, mich möglichst 2 Tage vorher zu informieren, wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können oder nicht wahrnehmen möchten. Ich kann den vereinbarten Termin dann an jemand weitergeben, der ihn vielleicht auch dringend benötigt. 

Sie können für Ihre Anfrage telefonisch oder per Email mit mir Kontakt aufnehmen. 

Fragebogen

Vor Beginn einer Psychotherapie, aber auch für Ihr Coachinganliegen oder eine Hypnotherapie, hilft es mir, Sie besser kennen zu lernen und Ihr Anliegen einzuordnen, wenn ich einige Hintergrundinformationen habe.
Ich habe daher einen ausführlichen Fragebogen erstellt, um verschiedene Aspekte Ihrer individuellen Geschichte, aber auch Ihre Wünsche und Vorstellungen, Ihr inneres Erleben, kennen zu lernen. Dieser Fragebogen dient aber nicht nur mir. Bei der Rundreise durch Ihr Leben, die Sie dabei ganz automatisch unternehmen, stoßen Sie vielleicht selbst auf wichtige Aspekte und Details, die Ihnen und mir bei der Bearbeitung und Lösung Ihres Anliegens weiter helfen und an die Sie bislang vielleicht noch gar nicht gedacht haben.
Bitte füllen Sie diesen Bogen nicht unaufgefordert aus. Wenn nötig, weise ich Sie auf diesen Bogen hin. Für die Auswertung benötige ich Zeit. Der Fragebogen wird über Ihre (Privat-) Kasse abgerechnet.

Sie finden den Fragebogen hier als PDF-Datei. Sie können ihn ausdrucken und dann in Ruhe ausfüllen, auch wenn Sie ihn nur für Ihre Selbstreflexion nutzen möchten.

Übrigens unterliegen auch solche Daten natürlich meiner Schweigepflicht als psychologischer Psychotherapeut!

Kosten


Sie sind Kassenpatient:

Wir, meine Frau und ich haben uns im Zuge der Entwicklungen in Deutschland der letzten Jahre entschieden, auszuwandern. Meine Praxis und meinen Kassensitz in Wuppertal habe ich nach mehr als dreißig Jahren daher leider aufgeben müssen und biete Ihnen meine Leistungen per Videochat im Rahmen einer "Onlinetherapie" an.
Damit übernimmt Ihre Krankenkasse leider die Kosten für eine Psychotherapie bei mir nicht mehr! Sie sind daher Selbstzahler und einem Privatpatienten gleichgestellt.

Eine Therapiesitzung - unabhängig von der gewählten Methodik - berechne ich mit 125,- € je 50 Minuten.
Eine private Therapie unterliegt im Gegenzug keinerlei bürokratischen oder methodischen Einschränkungen und kann sehr individuell auf Sie abgestimmt werden. Zudem ist damit eine völlige Diskretion auch gegenüber Ihrer Kasse gewährleistet.
Die Kosten für eine Paartherapiesitzung berechne ich individuell nach Umfang und Leistung. Darüber sprechen wir natürlich vorher ebenso.

Ausfallhonorar

Terminabsagen später als 24h vor dem vereinbarten Termin, stelle ich mit 80,- EUR je ausgefallene Stunde in Rechnung. Auch bei kurzfristiger Absage kann das entfallen, wenn Ihr Termin noch belegt werden kann.


Sie sind privat versichert und/oder auf der Suche nach Supervision oder Coaching:

Mein Honorar für eine private Therapiesitzung, beträgt 125,- €.

Für Coaching oder Supervision berechne ich einen individuellen Satz nach Aufwand und Anliegen, jedoch mindestens 150,- €

Ihre Krankenkasse wird für eine Psychotherapie - je nach Ausgestaltung des Vertrags - den größten Teil, gegebenenfalls sogar den vollen Betrag, übernehmen. Zwecks genauer Klärung bitte ich Sie Ihre Krankenkasse zu kontaktieren, bzw. Ihren Vertrag hierzu zu überprüfen. Antragsprocedere und Leistungsumfang können sich von Kasse zu Kasse unterscheiden und richten sich auch nach Ausgestaltung Ihres Vertrags. 

Sind Sie zudem als Beamter zusätzlich über die Beihilfe versichert, ist in jedem Fall ein spezielles Antragsverfahren VOR Beginn der Therapie, aber NACH Probesitzungen notwendig. Bis zu fünf Probesitzungen vor der eigentlichen Therapie sind auch über die Beihilfe vorab abrechenbar.
Beachten Sie bitte, dass - je nach Beihilfestelle und Gutachter - die Kosten für eine Onlinetherapie NICHT übernommen werden.

Ausfallhonorar

Mein oben genanntes Ausfallhonorar gilt analog. Das heißt, Terminabsagen später als 24h vor dem vereinbarten Termin, stelle ich mit 80,- EUR je ausgefallene Stunde in Rechnung. Auch bei kurzfristiger Absage kann das entfallen, wenn Ihr Termin noch belegt werden kann.

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